07. Vortrag: Das Naturrecht und seine Geschichte
Dieter Dorth, Dozent der VHS Bad HomburgNaturrecht ist eine philosophische und rechtswissenschaftliche Theorie, nach der es eine objektive und universelle Ordnung des Rechts gibt, unabhängig von den tatsächlichen Gesetzen. Sie wird als „natürlich“ betrachtet und beruht auf den Prinzipien der Vernunft sowie der menschlichen Natur.
Das Naturrecht ist also eine moralische und rechtliche Grundlage, die dem positiven Recht (also den vom Staat geschaffenen Gesetzen) übergeordnet sein soll.





